Planung Ihres Bauvorhabens

Aufgrund aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann ich Sie in vielen Fragen rund um die Elektroinstallation kompetent unterstützen. Neben der Klärung formaler Fragen wie z.B. die Einhaltung von Vorgaben gem. der Berufsgenossenschaft BGV A3 §5 liegen meine Schwerpunkte als Diplomingenieur bei der Analyse komplexer elektrotechnischer Zusammenhänge.

Dieses gilt insbesondere für die Bereiche:

  • PV-Anlagen
  • Beispiel: Der erwartete Ertrag entspricht nicht Ihren Erwartungen
  • Steuerungen und Regelungen
  • Beispiel: Ihre Gebäudeautomation aktiviert den Heiz- und Kühlvorgang gleichzeitig und das scheinbar nur zufällig
  • Gebäudeinstallation (EIB/KNX)
  • Beispiel: Ihre Haustechnik führt unkontrollierte Schaltvorgänge aus

Schlichtung

Häufig gibt es im Zivilbereich Auseinandersetzungen aufgrund der Abrechnung von Leistungen oder von behaupteten Mängeln. Eine gerichtliche Klärung dieser Streitpunkte kann viele Jahre dauern, auch wenn der Antragsteller zunächst von einer für ihn scheinbar eindeutigen Rechtslage ausgeht. Viele Gerichtsprozesse führen nach zermürbenden Jahren zu einem Vergleich, der sich nicht unbedingt mit der anfänglichen Zielsetzung deckt. Aus diesem Grund ist es rein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll einen Zivilstreit im Vorfeld mit Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beizulegen.

Beispiel: Eine Gebäudeinstallation weist Mängel auf. Aufgrund der Konfrontation weigert sich der Auftraggeber die Rechnung zu begleichen und anderseits behält der Errichter die gesamte Software, die Dokumentation und die Betriebsanweisungen zurück. Bei einer derartigen Konstellation kann eine gütliche Einigung mit Hilfe eines unabhängigen Schlichters für beide Parteien zu einer optimalen Problemlösung führen.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten von einem Sachverständigen dient zur Unterstützung bei der Einschätzung von technischen Sachverhalten. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte nicht ohne Beauftragung eines Sachverständigengutachtens angestrebt werden. Die Führung eines aussichtslosen Prozesses kann durch die Information aus einem fundierten Gutachten verhindert werden. Anderseits sollte darauf geachtet werden, dass ein Privatgutachten, das von einer Prozesspartei bei Gericht eingereicht wird, immer von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde.

Beispiel: Ein Auftraggeber schließt mit einem Unternehmer eine Pauschalvereinbarung über eine zu errichtende Gebäudeinstallation ab. Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Auftraggeber das Gefühl, dass die erbrachte Leistung nicht im Sinne des Pauschalvertrags erfüllt wurde. Aufgrund von zahlreichen Gesprächen mit den am Bau beteiligten und unbeteiligten Personen wird der Auftraggeber verunsichert. In dem Fall kann durch ein fundiertes Gutachten die Situation geklärt werden.

Gerichtsgutachten

Eine Entscheidung von Zivilprozessen setzt in vielen Fällen die Hinzuziehung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen voraus. Diese Hinzuziehung ergibt sich zwangsläufig bei komplexen Sachverhalten. Sofern zuvor von den am Prozess beteiligten Parteien kein Privatgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingereicht wurde, wird häufig ein Gutachter vom Gericht beauftragt.

Beispiel: Aufgrund eines entfachten Streits zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer ist es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich einer installierten PV-Anlage gekommen. Das Gericht zieht in Betracht ein Gutachten zur Klärung von technischen Fragen in Auftrag zu geben, weil davon ausgegangen wird, dass diese technischen Fragen von besonderer Bedeutung für die Urteilsfindung sind. In dem Fall werden die Fragen an den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausschließlich über das Gericht an den Sachverständigen gestellt. Ein Gerichtsgutachter kann in der gleichen Sache nicht zusätzlich als Privatgutachter fungieren.